Antragsverfahren der Jazzförderung des Landes Baden-Württemberg startet Man wolle das Qualitätsniveau von Jazz „made in Baden-Württemberg“ weiter unterstützen, hieß es am Freitag, den 1. Juni, von der Staatssekretärin Petra Olschowski. So wurde jeweils eine Ausschreibung zur „Förderung von Auftritten baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern außerhalb von Baden-Württemberg“ und für die „Baden-Württemberg Clubnight“ auf der jazzahead! 2019 in Bremen aufgelegt. Bis zum 15. Juli 2018 können entsprechende Anträge zu beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Auftrittsförderung will baden-württembergische Jazzmusiker als Musikbotschafter der Jazzszene des Bundeslandes unterstützen. Sie ermöglicht einen Zuschuss zu entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland. Gefördert werden können Jazz-Ensembles sowie Solistinnen und Solisten. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum von September 2018 bis Februar 2019 stattfinden. Werbung Die zweite ausgeschriebene Förderung ermöglicht drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg haben die Gelegenheit, sich auf der „Baden-Württemberg Clubnight“ im Rahmen der jazzahead! 2019 am 27. April bei mit einem Konzert zu präsentieren. So soll eine Anlaufstelle für Jazzmusiker/-innen sowie für Musikproduzenten und Veranstalter geboten werden. Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker mindestens zur Hälfte aus Musikerinnen …
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