+++News:+++Spielstättenprogrammprämie NRW 2020/21+++Brandenburg vergibt Mikrostipendien an freie Künstler+++

+++Spielstättenprogrammprämie NRW 2020/21+++

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW vergeben in der Saison 2020/2021 Prämien für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock, um deren herausragende Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Kreative alternative Präsentationskonzepte, wie neue Raumkonzepte, Streamingangebote und anderen digitale Alternativen, sollen ihren Raum auch in wirtschaftlich herausfordernden Pandemiezeiten finden. Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Techniker für Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung). Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.
Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2020/2021 können bis zum 31. Oktober 2020 beim Landesmusikrat NRW, per Mail an Spielstätten@lmr-nrw.de, eingereicht werden.
Weitere Informationen: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/spielstaettenprogrammpraemie

 

+++Brandenburg vergibt Mikrostipendien an freie Künstler+++

Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm des Kulturministeriums Brandenburg wird fortgesetzt. Hauptberuflich freischaffende Einzelkünstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können noch einmal 2.500 Euro beantragen, um ein neues künstlerisches Projekt zu realisieren. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits ein erstes Mikrostipendium à 1.000 Euro erhalten hat, kann sich mit einem weiteren Projekt erneut bewerben. Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31. Oktober 2020 Anträge einreichen. Für das Programm stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit. Zudem vergibt das Kulturministerium 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Dafür stehen 160.000 Euro bereit.
Weitere Informationen: http://dpaq.de/NkPaP

Beitragsbild: Golden Brass. Foto: Susanne van Loon

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