+++News:+++Spielstättenprogrammprämie NRW 2020/21+++Brandenburg vergibt Mikrostipendien an freie Künstler+++

+++Spielstättenprogrammprämie NRW 2020/21+++ Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW vergeben in der Saison 2020/2021 Prämien für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock, um deren herausragende Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Kreative alternative Präsentationskonzepte, wie neue Raumkonzepte, Streamingangebote und anderen digitale Alternativen, sollen ihren Raum auch in wirtschaftlich herausfordernden Pandemiezeiten finden. Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Techniker für Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung). Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar. Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2020/2021 können bis zum 31. Oktober 2020 beim …

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