Musikförderung – Jazz: Wen die Bundesregierung aktuell fördert

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion des Bundestages zur Förderpolitik im Bereich Musik geht die Bundesregierung auch auf die verschiedenen Jazz-Projekte und -Institutionen ein, die aus dem Fördertopf Gelder bekommen. Ein Auszug aus dem Papier der Bundesregierung; Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2010:

20. Welche speziellen Förderprojekte des Bundes für den Jazz gibt es?

Eine vollständige Auflistung aller Jazzförderungen des Bundes würde den Rahmen der Antwort überschreiten. Die folgenden Angaben umreißen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Die Initiative Musik hat bislang insgesamt 88 Projekte gefördert, die dem Jazz zuzuordnen sind (54 Künstler-, 13 Kurztour-, 21 Infrastrukturförderungen). Bezogen auf die vom BKM bereit gestellten Mittel entspricht dies einem Anteil von 24,91 Prozent (Zeitraum: 2008–2. Quartal 2011).  Zu den geförderten Infrastrukturprojekten zählen beispielsweise das „GermanJazzMeeting“ (2010) und die „GermanJazzNight“ (2009 und 2011, beide im Rahmen der Messe Jazzahead in Bremen), das Vorhaben „Impulsregion Jazz Thüringen“ und der „Wegweiser Jazz Deutschland 2009/10“.

Die Kulturstiftung des Bundes hat eine Reihe von Vorhaben im Bereich des Jazz gefördert. Aktuelle Beispiele sind die Festivals „JazzLines München 2011“ und „Moers Festival 2011, Ornette Coleman – Artist in Residence“. Im Rahmen der kulturellen Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt sind das Jazzfest (unter dem Dach der Berliner Festspiele) sowie die Förderungen des Hauptstadtkulturfonds zu nennen. Beispiele für Projektförderungen des  Hauptstadtkulturfonds sind: „Focus New York“ (2011), „Sounds No Walls – Friends & Neighbours in Jazz“ (2010) und „Kollektiv Nights 2010 – Jazzkollektiv Berlin presents European Collectives“ (2010). Zur Etablierung eines „ECHO Jazz“ hat die Bundesregierung 2010 gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Anschubfinanzierung ermöglicht.

Im Bereich des BMFSFJ werden das Bundesjazzorchester (BuJazzO) und die Bundesbegegnung Jugend jazzt gefördert. Das BuJazzO ist das Jugendjazzorchester der Bundesrepublik Deutschland und fördert den qualifizierten und talentierten Jazznachwuchs. Es ist eine in der Welt einmalige Einrichtung der musikalischen Jugendbildung. Jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren können sich ausgewählte Musikerinnen und Musiker im BuJazzO weiterentwickeln. ImBuJazzO, das 1997 den Deutschen Musikpreis und 2010 den WDR-Jazzpreis in der Kategorie „Nachwuchs“ erhielt, haben sich seit 1986 über 3000 Nachwuchstalente beworben, über 400 haben in diesem einzigartigen Ensemble gespielt. Die Bundesbegegnung „Jugendjazzt“ ist in Analogie zu „Jugend musiziert“ konzipiert und fördert den besonders talentierten Jazznachwuchs. Junge Musikerinnen und Musiker und ihre Bands haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum unter Beweis zu stellen. Seit der Gründung 1997 treten ausschließlich die ersten Preisträger der vorausgehenden Landeswettbewerbe „Jugend jazzt“ in den musikalischen Wettstreit.

Im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik erfolgt die Förderung weitestgehend durch das Goethe-Institut, dazu – wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt – auch in Einzelfällen direkt durch das AA. So kommt es häufig zu vom Goethe-Institut organisierten Tourneen in Transformationsländer. Dabei finden neben Konzerten häufig auch Formate wie Workshops oder Sessions statt, die einen kulturellen Austausch ermöglichen.

Aus Sicht der Bundesregierung ergeben die skizzierten Fördermöglichkeiten unter künstlerischen und kulturwirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie unter den Aspekten der kulturellen Bildung und des internationalen Kulturaustauschs ein adäquates Spektrum, das der Situation des Jazz gerecht wird.

Quelle: Bundesregierung; Antwort auf die Große Anfrage zur Musikförderung durch den Bund

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2 Kommentare

  1. Aus der Pressemitteilung von Siegmund Ehrmann, Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, vom 6. Oktober: „Im Detail bleibt die Bundesregierung viele Antworten schuldig. Zwar ist die Auflistung der geförderten Projekte und Institutionen in den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung sehr informativ, jedoch liegt darin auch das Hauptproblem: Die Musikförderung des Bundes folgt keiner klaren Konzeption und Strategie. Absolut vage ist, was mit gesamtstaatlicher Bedeutung gemeint ist, die immer wieder als Grund für die Bundesförderung benannt wird. Es ist nicht erkennbar, was die Kriterien und Maßstäbe für eine Förderung durch den Bund sind. Vieles scheint historisch gewachsen und manches wurde aus sicherlich guten Gründen in die Förderung aufgenommen. Letztlich bleibt jedoch unklar, worin das ordnende Prinzip und damit die kulturpolitischen Vorsätze der Musikförderung des Bundes liegen.“

  2. Das Branchenblatt „Musikwoche“ hat zwei Musikverbände um eine Stellungnahme zu der Veröffentlichung gebeten. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI (Bundesverband Musikindustrie) bezeichnete danach die Antwort der Bundesregierung als „wichtigen Schritt in Richtung Transparenz in der Musikförderung“. Sie zeige, wie engmaschig und ausdifferenziert die Musikförderung in Deutschland sei, mache aber deutlich, dass das Gesamtniveau der Musikförderung deutlich hinter der Filmindustrie zurückbleibe. Hier gebe es noch Spielraum nach oben.
    Ebenfalls Zustimmung beim VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmen): Geschäftsführerin Eva Kiltz: „Wir freuen uns über die Auseinandersetzung der SPD und des Bundes mit diesem wichtigen Thema“. Allerdings sieht der VUT vor allem bei jungen Bands und Künstlern sowie bei Verfechtern der bisher unentdeckten und unpopulären Musik, die Notwendigkeit einer passgenauen und intensiveren Förderung.
    Quelle: Musikwoche

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