Neues von der Initiative Musik: Hilfsprogramm, Neustart Kultur

+++ Finanzielle Zuschüsse für Musiker*innen in Notlage +++ Pressemitteilung der IM. Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind durch die Corona-Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch und schnell helfen. Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Können im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 mindestens fünf ausgefallene, öffentliche Auftritte nachgewiesen werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR pro Solokünstler*in/Tourmusiker*in gewährt werden. Bei einem Künstler*innenensemble (Band) gilt diese Summe pro Kopf, der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Spendenaufkommen auf 3.000 EUR pro Band gedeckelt. Dem im Antrag angegebenen Mitglied der Crew (Tournee oder vor Ort) kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.000 EUR gewährt werden. Das Antragsverfahren läuft vom 28. Januar 2021, 10.00 Uhr, bis zum 3. Februar 2021, 17.59 Uhr. Das Antragsformular wird dann auf dieser Seite zu finden sein: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/hilfsprogramm/ +++ Neustart Kultur: Eintages- und Kleinstfestivals in Planung +++ Im …

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Nichts ist in Ordnung – soloselbstständige Kunstschaffende warten noch immer auf wirksame Bundeshilfen

Pressemeldung – Berlin, 18.01.2021 | Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstlerinnen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind seit Beginn der Krise stärker als nahezu alle anderen Branchen von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteurinnen ist die Ausübung ihrer Berufe seit Monaten nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich. Neustarthilfe für Soloselbstständige: Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. November- und Dezemberhilfen: Hier ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstlerinnen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den »indirekt Betroffenen« und müssen nachweisen, dass 80 % der ausgefallenen Umsätze mit von den Schließungen direkt betroffenen Auftraggeberinnen realisiert worden wären. Dies ist aufgrund der sehr heterogenen Erwerbsstruktur in …

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