+++ Zur Kulturpolitik der Ampel-Koalition: Forderungen der Allianz der Freien Künste zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen+++

Kulturpolitische Neuerungen In einer aktuellen Pressemitteilung begrüßt die Allianz der Freien Künste (AFK) die künftige Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und die kommende Zusammenarbeit zur Stärkung der Strukturen in der freien Szene in Deutschland. Darin heißt es unter anderem: Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wurden einige Forderungen und Vorschläge der AFK zur Verbesserung der Bedingungen für freischaffende Künstler*innen und Kulturtätige aufgegriffen. Darunter die Einrichtung eines „Plenums der Kultur“, die Einführung von Mindesthonoraren bei öffentlichen Förderprogrammen, die Stärkung der Künstlersozialkasse und die Verbesserung der sozialen Lage von soloselbstständigen und hybrid beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden. Anpassung des Veranstaltungs-Sonderfonds Die neue Bundesregierung und die Landesregierungen werden von der Allianz der Freien Künste (AFK) dazu aufgefordert, den eigens zur Unterstützung der Kultur installierten „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ anzupassen, da dieser in der derzeitigen Form für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht greift: So könne die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze vielfach nicht erreicht werden und die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniere oft nicht, da der Förderzeitraum zu kurz bemessen sei. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen sei regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden …

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jazz_news. Motiv. Foto: Hufner

Unterstützung von KSK-Versicherten in der Corona-Krise gefordert

Allianz der Freien Künste mit Forderungen an den Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten in der Corona-Krise (unveränderte Pressemitteilung) In Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist mit der Kunstfreiheit das verfassungsmäßige Bekenntnis zur besonderen Rolle der Künste in unserer Gesellschaft grundlegend formuliert. Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz und in der auf ihm basierenden Künstlersozialkasse (KSK) hat der Gesetzgeber ein konkretes Instrument geschaffen, welches der besonderen Schutzwürdigkeit der Kunst und der Künstlerinnen Ausdruck verleiht. Seit ihrem Bestehen ist die KSK die unverzichtbare Grundsäule der sozialen Absicherung selbstständig arbeitender Künstlerinnen. In der Corona-Pandemie hat sich die KSK als wichtiges Auffangnetz für die Versicherten erwiesen. Die seit fast einem Jahr andauernde schwere Krise stellt die Künstler*innen und die KSK vor unerwartete Herausforderungen und erfordert zusätzliche Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat bereits erste wichtige Schritte unternommen. So wurde – um das KSK-System zu stützen – 2020 ein Entlastungs-Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt. Darüber hinaus wurde dafür Sorge getragen, dass der von den Versicherten – unverschuldet – erlittene Verdiensteinbruch in 2020 und 2021 keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz an sich hat. Dennoch ergeben sich für die Versicherten weiterhin erhebliche Probleme. Starre Zuverdienstregelungen im …

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