Anzeige

Startseite der Jazzzeitung

Anzeige

Startseite der JazzzeitungZum Archiv der Jazzzeitung (Datenbanken und pdf)Zur Rezensionsdatenbank der JazzzeitungZur Link-Datenbank der JazzzeitungClubs & Initiativen Die Jazzzeitung abonnierenWie kann ich Kontakt zur Jazzzeitung aufnehmen
 

Jazzzeitung

2002/06  ::: seite 10

letters

 

Inhalt 2002/06

standards
Editorial
News
no chaser: Female Choice
Musiker-ABC: Miles Davis
break
Farewell.
Zum Tode der Organistin Shirley Scott
Farewell.
Die Jazzzeitung verabschiedet sich von ...

titel
Junge Helden, alte Löwen. 18. Jazzfrühling in Kempten 2002 · Von Klaus-Peter Mayr

berichte
Hard Cell
Hommage à Weill
Burghausen.
33. Jazzwoche
Halle. Mardi Gras.BB aus Mannheim zu Gast im Turm Jazzclub Moritzburg
Memmingen. Der ewig junge Tastenlöwe Joe Zawinul und seine jungen Mitmusiker aus aller Welt
München.
Joey DeFrancesco im Nightclub des Bayerischen Hofes
Murnau.
Jazz-Festival „Sticks“
Regensburg.
Iva Bittova im Museum Ostdeutsche Galerie
Ulrichsberg.
Kaleidophon begeisterte die Fans improvisierter Musik

jazz heute
  Nur Regen bringt segen. Das „Vogler“ und ein um 118 Prozent gestiegener Bierabsatz
  DJF. Aufruf zur 3. Deutschen Jazzwoche
  no chaser: Female Choice
  Leserbriefe. Zum Kapitel Jazz-Themen

portrait / interview
Die Liebe zum Choro. Ein Interview mit Beate Kittsteiner
Erleuchter mit zarter Stimme. Tugend aus der Not: Ein Portrait des Sängers Jimmy Scott
Global Excellence. George Gruntz zum 70. Geburtstag

play back / medien
Lirum, rarum, Löffelstiel. Die neue CD-Edition :rarum bei ECM
Internet. Link-Tipps

education
Fortbildung. Fortbildung
Abgehört 7
Chick Coreas Solo über seinen Klassiker „Spain“
Wo die jungen Profis üben. Zu Gast bei den Proben des Bayerischen Landesjugendjazzorchesters
Immer noch erste Adresse. Die Jazzabteilung an der Musikhochschule Köln · Teil I

dossier
Konstruktives zur Kritik. Kritiker-Woche an der Jazz-Fakultät in Luzern · Von Pirmin Bossart

service
Critics Choice
Rezensionen 2002/06
Service-Pack 2002/06 als pdf-Datei (kurz, aber wichtig; Clubadressen, Kalender, Jazz in Radio & TV, Jazz in Bayern und anderswo (172 kb))

 

Leserbriefe

Zum Kapitel Jazz-Themen

Hans-Jürgen Schaal fragt (Jazzzeitung Mai 2002, S.10), weshalb ein Arrangeur nicht gleich ein eigenes Thema verwendet. Die Antwort ist: weil er kein gutes Thema zustande bringt. Das Schreiben von Themen ist eine ganz spezielle Kunst, die ein guter Arrangeur noch lange nicht beherrscht. Auch vielen großen Improvisatoren gelang kein einziges bemerkenswertes Thema.

Ein gutes Thema muss sehr melodisch sein, logisch aufgebaut mit Spannungs- und Entspannungspunkten; es darf nicht an andere Themen erinnern (besonders schwierig bei einem Blues);es sollte über einer Akkordfolge aufgebaut sein, über die sich gut improvisieren lässt; und das alles in einer begrenzten Anzahl von Takten.

Ein Thema ist ein Impulsgeber, zumindest für den Anfang eines Stückes. Ein schwaches Thema wirkt wie ein schwaches Arrangement: das Stück kommt nicht vom Fleck; die Inspiration der Musiker wird gebremst statt freigesetzt. Themen sind Rohmaterial, ihre Verwendung und Verarbeitung ein Akt künstlerischer Freiheit. Was zählt, ist die Qualität des Ergebnisses.
Ich habe in den letzten 20 Jahren Dutzende von Demo-Kassetten junger Bands abgehört. Der größte Schwachpunkt waren die eigenen Themen…

Joe Viera

Individualtät & Schöpfungswille
Anmerkungen zu Hans-Jürgen Schaals Replik „Und wer schützt Gershwin?“, Jazzzeitung 5/02

Hans-Jürgen Schaal macht sich in seiner Replik auf Joe Viera ,,Und wer schützt Gershwin“ für die Rechte der Komponisten stark. Leider haben sich hierbei die ein oder andere Ungenauigkeit, auch der ein oder andere Fehler eingeschlichen:

Der Arrangeur ist ein Begriff, den das Urheberrecht nicht kennt. Daher ist es nicht leicht, die Tätigkeit des Arrangeurs rechtlich zu erfassen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich auch in musikalischer Hinsicht verschiedene Auffassungen bezüglich des Begriffs abzeichnen. Während Joe Viera (Jazzzeitung 4/02) als Arrangeur denjenigen sieht, der das Thema stark umformt, neue Melodien und Gegenstimmen schreibt, kann man Hans-Jürgen Schaal (Jazzzeitung 5/02) als Vertreter des Lagers sehen, wo der Arrangeur im System der Komposition bleibt und verschiedene Ausdeutungen des Themas erarbeitet.

Das Urheberrechtsgesetz schützt persönliche geistige Schöpfungen. Das sind regelmäßig die Werke eines Komponisten. Aber auch wer zu einer bestehenden Komposition einen Beitrag beisteuert, der als persönliche geistige Schöpfung gewertet werden kann, erwirbt ein Urheberrecht an der Bearbeitung des Originals. Geht die Tätigkeit des Arrangeurs über die handwerkliche und routinemäßige Anwendung musikalischer Lehren hinaus, so wird das Arbeitsergebnis vom Gesetz als Bearbeitung geschützt. Dies gilt unabhängig davon, ob er nun neue Teile zu der Komposition hinzufügt, oder ob er das Thema neu ausdeutet und Elemente aus Rhythmus, der Melodie oder der Akkordik weiterentwickelt. Es kommt alleine auf die Individualität und Schöpfungshöhe der Bearbeitung an.

Weil jede Bearbeitung in das Urheberrecht an der Originalkomposition eingreift, sind sie immer zustimmungspflichtig! Daher ist es falsch, wenn Schaal schreibt, dass der Arrangeur ungefragt anstellen dürfe was er wolle. Es ist nicht richtig, dass eine Sinfonie betextet werden oder ein Song ungestraft durch den Kakao gezogen werden dürfe. In der Musik verhält es sich diesbezüglich nicht anders als in den anderen Kunstgattungen, beispielsweise der Literatur, der bildenden Kunst oder der Fotografie.

Weil der Text zu einem Lied ein unabhängiges Werk ist, dass seine Eigenständigkeit auch in Verbindung mit Musik nicht verliert, wird der Charakter des Originalwerkes (etwa einer Sinfonie) so stark verändert, dass dies nicht ohne Einwilligung des Komponisten geschehen kann. Auch hinsichtlich der GEMA-Ausschüttungen hat dies Konsequenzen. Da ein Instrumentalstück nicht geringer bewertet wird als ein Lied, entfällt bei der Werkverbindung ein wesentlicher Teil der Tantiemen zugunsten des Textdichters. Eine Parodie stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Urhebers dar, der deshalb vom Komponisten abgesegnet sein muss. Mit der künstlerischen Freiheit ist es für den Arrangeur daher nicht weit her. In der Praxis laufen aus diesem Grund viele Bearbeitungen im Gewand einer Coverversion, sprich Neuinterpretation des Originals, einher. Coverversionen sind zustimmungsfrei, aber ein Recht auf Nennung als Bearbeiter, geschweige denn eine finanzielle Beteiligung an den GEMA-Tantiemen, bleibt dem Arrangeur so versagt. Möglicherweise liegt auch darin ein Grund, warum der Arrangeur – selbst im Jazz – es besonders schwer hat, die ihm gebührende Anerkennung zu erlangen.

Richard Brunner, Musiker und Rechtsanwalt mit Interessensschwerpunkt Urheberrecht, Kontakt: www.musikrecht.info

| home | aktuell | archiv | links | rezensionen | abonnement | kontakt | impressum
© alle texte sind urheberrechtlich geschützt / alle rechte vorbehalten / Technik: Martin Hufner